Betreuer:in (Springerdienst), Wohnhaus Scharnstein
Mit Menschen wachsen. 🍀 Das Motto der Lebenshilfe OÖ als Arbeitgeberin für über 1.700 Mitarbeiter:innen, Praktikant:innen und Zivildiener.
Wie wir dieses Motto an deinem neuen Arbeitsplatz umsetzen siehst du hier: Wohnhaus Scharnstein: Lebenshilfe Oberösterreich
🛡️ krisensicherer Arbeitsplatz mit Sinn und Haltung
👶 vergünstigtes Essen und Kinderzuschuss
🕰 2 zusätzliche Urlaubstage
🧭 umfangreiches Weiterbildungsprogramm mit Recht auf Dienstfreistellung für 3 Tage pro Jahr
💬 Supervisionen, Sabbatical und vieles mehr
💶 Dein Monatsgehalt (14 Mal) richtet sich nach deiner Ausbildung im Sozialbereich. Ohne Ausbildung beträgt dies laut SWÖ-Kollektivvertrag, für 37 Stunden pro Woche, 2.431,10–2.670,40 Euro brutto und je nach Qualifikation und Berufserfahrung 2.608,60–2.940,00 Euro brutto. Dazu kommt die SEG-Zulage.
Du begleitest Menschen mit Beeinträchtigung mit all ihren Fähigkeiten und Träumen und unterstützt sie bei der Selbstermächtigung und Selbstbestimmung, sowie bei alltäglichen Pflegetätigkeiten.
Als Springer:in vertrittst du deine Teammitglieder, vor allem auch zu Haupturlaubszeiten. Deine Fähigkeiten erwirbst du durch "learning by doing". Fort- und Weiterbildungen kommen dabei nicht zu kurz.
Wenn dir der Job gefällt, gibt es eine Menge Möglichkeiten die Ausbildung zum:r Fach-Sozialbetreuer:in auch berufsbegleitend nachzuholen.
✅ abgeschlossene Ausbildung Pflegeassistenz, Heimhilfe oder abgeschlossene Ausbildung als Alltagsbegleitung inkl. UBV bzw. Bereitschaft diese nachzuholen
✅ zeitliche Flexibilität (spontanes Einspringen wird finanziell abgegolten)
✅ Verlässlichkeit, Neugierde und die Bereitschaft Neues zu lernen
✅ Freude an der Arbeit mit Menschen und ein offenes aufeinander zugehen
✅ du liebst es den Tag gemeinsam mit unseren Bewohnern aktiv zu erleben
💬 Noch Fragen? Einfach melden!
Christoph Auinger – Einrichtungsleitung
📞 +43 7615 7767
📧 wo-scharnstein@ooe.lebenshilfe.org
Wir weisen darauf hin, dass die Kosten, die im Zusammenhang mit dem Bewerbungsgespräch entstehen (wie z.B. Kosten für die Erstellung der Bewerbungsunterlagen, Anreise, Verpflegung und Übernachtungskosten), nicht ersetzt werden.