Dipl. Gesundheits- und Krankenpfleger:in, Wohnhaus St. Peter am Wimberg
Mit Menschen wachsen. 🍀 Das Motto der Lebenshilfe OÖ als Arbeitgeberin für über 1.700 Mitarbeiter:innen, Praktikant:innen und Zivildiener.
Wie wir dieses Motto an deinem neuen Arbeitsplatz umsetzen siehst du hier: Wohnhaus St. Peter am Wimberg: Lebenshilfe Oberösterreich
🌱 Zeit für Pflege
🤝 Fachdienst Pflege, der dich gerne bei pflegerischen Fachfragen berät
🛡️ krisensicherer Arbeitsplatz mit Sinn und Haltung
👶 vergünstigtes Essen und Kinderzuschuss
🕰 2 zusätzliche Urlaubstage
🧭 umfangreiches Weiterbildungsprogramm mit Recht auf Dienstfreistellung für 3 Tage pro Jahr
💬 Supervisionen, Sabbatical und vieles mehr
💶 Dein Monatsgehalt (14 Mal) als ausgebildete:r Mitarbeiter:innen beträgt laut SWÖ-Kollektivvertrag, für 37 Stunden pro Woche je nach Berufserfahrung 2.996,90–3.449,20 Euro brutto. Dazu kommt die SEG-Zulage.
✅ Durchführung und Anordnung von professioneller Pflege und Betreuung im Rahmen des GuKG
✅ personzentrierte Begleitung von Menschen mit Beeinträchtigung
✅ wertschätzende und konstruktive Zusammenarbeit im multidisziplinären Team – und der professionelle Austausch der Berufsgruppen
✅ Zusammenarbeit mit Ärzten und externen Therapeuten
✅ Unterstützung zur Selbstermächtigung und Selbstbestimmung
✅ organisatorische Tätigkeiten
✅ pflegerisches Wissen aktuell zu halten
✅ abgeschlossene Ausbildung lt. GuKG mit vorhandener Eintragung im Gesundheitsberuferegister
✅ zeitliche Flexibilität (spontanes Einspringen wird finanziell abgegolten)
✅ eigenverantwortliches Arbeiten
✅ auch in schwierigen Situationen Ruhe und Klarheit zu bewahren
✅ Freude an der Arbeit mit Menschen und ein offenes aufeinander zugehen
✅ Bereitschaft das pflegerische Wissen aktuell zu halten
💬 Noch Fragen? Einfach melden!
Mario Vitale – Einrichtungsleitung
📞 +43 7282 21010
📧 wo-stpeter@ooe.lebenshilfe.org
Wir weisen darauf hin, dass wir die Kosten, die im Zusammenhang mit dem Bewerbungsgespräch entstehen (wie z.B. Kosten für die Erstellung der Bewerbungsunterlagen, Anreise, Verpflegung und Übernachtungskosten), nicht ersetzt werden.