(Fach-)Betreuer:in Wohnverbund Altmünster - Begleitetes Wohnen
Mit Menschen wachsen. 🍀 Das Motto der Lebenshilfe OÖ als Arbeitgeberin für über 1.700 Mitarbeiter:innen, Praktikant:innen und Zivildiener.
Die Wohnform "Begleitetes Wohnen" soll unseren Bewohnern in Steyrermühl, einem Nebenstandort des Wohnverbunds Altmünster, eine möglichst selbständige Lebensführung ermöglichen.
🛡️ krisensicherer Arbeitsplatz mit gesunden Sinn und Haltung
👶 Kinderzuschuss und vergünstigtes Essen
🕰 2 zusätzliche Urlaubstage
🧭 umfangreiches Weiterbildungsprogramm mit Recht auf Dienstfreistellung für 3 Tage pro Jahr
💬 Supervisionen, Sabbatical und vieles mehr
💶 Dein Monatsgehalt (14 Mal) richtet sich nach deiner Ausbildung im Sozialbereich. Ohne Ausbildung beträgt dies laut SWÖ-Kollektivvertrag, für 37 Stunden pro Woche, 2.431,10–2.670,40 Euro brutto und je nach Berufserfahrung 2.608,60–€ 3.210,60 Euro brutto. Dazu kommt die SEG-Zulage.
Als Mitarbeiter:in in dieser neuen Wohnform nimmst du regelmäßig persönlich Kontakt mit unseren Bewohnern mit intellektueller Beeinträchtigung auf. Du begleitest und unterstützt diese bei diversen Angelegenheiten und der möglichst selbständigen Bewältigung ihrer Wohn-, Alltags- und Freizeitgestaltung.
Dabei stellst du die selbstbestimmte Lebensgestaltung der zu begleitenden Menschen in den Mittelpunkt deines Tuns.
✅ abgeschlossene Ausbildung Fachsozialbetreuer:in (AA, BA, BB) oder Pflegefachassistenz oder andere Sozialberufe mit UBV
✅ zeitliche Flexibilität (bei spontanem Einspringen gibt es eine finanzielle Abgeltung)
✅ auch in schwierigen Situationen Ruhe und Klarheit zu bewahren
✅ Freude an der Arbeit mit Menschen und ein offenes Aufeinander zugehen
✅ du liebst es den Tag gemeinsam mit unseren Bewohnern aktiv zu erleben
✅ körperliche und psychische Belastbarkeit
✅ Kontaktfreudigkeit, gute Kommunikationsfähigkeiten
💬 Noch Fragen? Einfach melden!
Susanne Reisinger – Einrichtungsleitung
📞 +43 7612 87502
📧 ltg.wo-altmuenster@ooe.lebenshilfe.org
Wir weisen darauf hin, dass wir die Kosten, die im Zusammenhang mit dem Bewerbungsgespräch entstehen (wie z.B. Kosten für die Erstellung der Bewerbungsunterlagen, Anreise, Verpflegung und Übernachtungskosten), nicht ersetzt werden.