Koch:Köchin (Vertretung), Arbeit und Integrative Beschäftigung Steyr
Mit Menschen wachsen. Das Motto der Lebenshilfe OÖ als Arbeitgeberin für über 1.700 Mitarbeiter:innen, Praktikant:innen und Zivildiener. Wie wir dieses Motto an deinem neuen Arbeitsplatz umsetzen siehst du hier: Werkstätte Steyr: Lebenshilfe Oberösterreich
Es handelt sich um ein befristetes Dienstverhältnis.
Wir bieten dir
🛡️ krisensicherer Arbeitsplatz mit gesunden Sinn und Haltung
👶 Kinderzuschuss und vergünstigtes Essen
🕰 2 zusätzliche Urlaubstage
🧭 umfangreiches Weiterbildungsprogramm mit Recht auf Dienstfreistellung für 3 Tage pro Jahr
💬 Supervisionen, Sabbatical und vieles mehr
💶 Dein Monatsgehalt (14 Mal)für ausgebildete Mitarbeiter:innen beträgt laut SWÖ-Kollektivvertrag, für 37 Stunden pro Woche, je nach Berufserfahrung und Qualifikation 2.867,20–€ 3.294,10 Euro brutto. Dazu kommt die SEG-Zulage.
Deine Aufgaben sind
✅ein passendes Einbeziehen der Menschen mit Beeinträchtigung in der täglichen Küchenarbeit.
✅die gemeinsame Herstellung von gesunden Gerichten aus regionalen und saisonalen Zutaten.
✅die Unterstützung der Menschen mit Beeinträchtigung zu deren Selbstermächtigung und Selbstbestimmung.
✅die Leitung sowie Verwaltung und Organisation der Küche.
✅die Speisenzubereitung und Portionierung sowie die Erstellung des Speiseplans.
✅der Einkauf und die Bestellung von Lebensmitteln und deren Lagerhaltung.
✅die Qualitätssicherung im Küchenbereich und die Einhaltung der Hygienebestimmungen.
Deine Kompetenzen sind
✅die Begeisterung für die Begleitung von Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung.
✅eine Berufsausbildung als Koch/Köchin.
✅das Wissen um HCCAP – Küchenhygiene.
✅ein selbständiges Arbeiten, Teamfähigkeit und Flexibilität.
✅ein tolerantes Zugehen auf Menschen mit unterschiedlichem Können.
✅ein wertschätzender und respektvoller Umgang bei der Zusammenarbeit in der Küche.
💬 Noch Fragen? Einfach melden!
Friedrich Datscher – Einrichtungsleitung
📞 +43 699 19693595
📧 ws-steyr@ooe.lebenshilfe.org
Wir weisen darauf hin, dass wir die Kosten, die im Zusammenhang mit dem Bewerbungsgespräch entstehen (wie z.B. Kosten für die Erstellung der Bewerbungsunterlagen, Anreise, Verpflegung und Übernachtungskosten), nicht ersetzt werden.